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   OVG Sachsen-Anhalt, 02.03.2010 - 4 L 200/09   

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https://dejure.org/2010,22075
OVG Sachsen-Anhalt, 02.03.2010 - 4 L 200/09 (https://dejure.org/2010,22075)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 02.03.2010 - 4 L 200/09 (https://dejure.org/2010,22075)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 02. März 2010 - 4 L 200/09 (https://dejure.org/2010,22075)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    Niederschlagswassergebühren - Mitwirkungspflichten der Prozessbeteiligten; Substanziierungslast im Rahmen der verwaltungsgerichtlichen Überprüfung einer Gebührenkalkulation

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KAG § 5 Abs. 1 S. 2 LSA
    Mitwirkungspflichten der Prozessbeteiligten und Substanziierungslast im Rahmen der verwaltungsgerichtlichen Überprüfung einer Gebührenkalkulation

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Mitwirkungspflichten der Prozessbeteiligten und Substanziierungslast im Rahmen der verwaltungsgerichtlichen Überprüfung einer Gebührenkalkulation

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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 17.04.2002 - 9 CN 1.01

    Normenkontrolle; Handelsmarktsatzung; Gebühren; Gebührenkalkulation;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 02.03.2010 - 4 L 200/09
    Denn nach der vom Verwaltungsgericht ausdrücklich in Bezug genommenen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts entspricht es in der Regel nicht einer sachgerechten Handhabung der gerichtlichen Kontrolle, die Abgabenkalkulation eines Satzungsgebers "ungefragt" einer Detailprüfung zu unterziehen (BVerwG, Urt. v. 17.04.2002 - BVerwG 9 CN 1.01 -, BVerwGE 116, 188).

    In dieser Entscheidung heißt es ausdrücklich (a.a.O., BVerwGE 116, 188, 197 a.E.):.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 27.07.2006 - 4 K 253/05

    Zur Kalkulation von Abwassergebührensätzen

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 02.03.2010 - 4 L 200/09
    Denn entgegen der Auffassung des Klägers ist dem Urteil des Senates vom 27. Juli 2006 - 4 K 253/05 -, zitiert nach juris, nicht zu entnehmen, dass eine Kalkulation in jedem Fall aus sich selbst heraus nachvollziehbar sein müsse.
  • BVerwG, 22.02.1988 - 7 B 28.88

    Umfang der gerichtlichen Sachverhaltsaufklärung; Umfang der drittschützenden

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 02.03.2010 - 4 L 200/09
    Denn aus den oben erläuterten Gründen führt der Zulassungsantrag auch unter diesem Gesichtspunkt nicht zum Erfolg (vgl. auch BVerwG, Beschl. v. 22.02.1988 - 7 B 28/88 -X -, zitiert nach juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 14.05.2019 - 4 K 215/16

    Gebührenbedarfsberechnung einer Niederschlagswassergebührensatzung;

    Eine unsubstanziierte Rüge einzelner Positionen oder sogar eine pauschale Infragestellung sämtlicher Positionen zwingt die Behörde grundsätzlich nicht zu weitergehenden Ausführungen bzw. das Gericht zu entsprechenden Aufklärungsmaßnahmen, sondern der Betroffene ist dann darauf verwiesen, Einsicht in die entsprechenden Unterlagen der Behörde zu nehmen (OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 8. Oktober 2015 - 4 K 115/14 -, m.w.N.; vgl. auch Beschl. v. 25. Juli 2011, a.a.O.; Beschl. v. 2. März 2010 - 4 L 200/09 - vgl. dazu weiter VGH Bayern, Beschl. v. 9. August 2010 - 20 ZB 10.1341 - OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 23. November 2006 - 9 A 1029/04 - VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 10. Februar 2011 - 2 S 2251/10 -, jeweils zit. nach JURIS).
  • VG Magdeburg, 08.08.2018 - 9 A 645/16

    Erhebung eines besonderen Herstellungsbeitrages für die Trinkwasserversorgung

    So bleibt es ihm unbenommen, im Widerspruchs- und auch im gerichtlichen Verfahren z. B. zu erfragen, wie sich einzelne Kostenpositionen zusammensetzen und auf welcher Grundlage die erfolgten Prognosen beruhen (vgl. zum Vorstehenden auch OVG LSA, B. v. 02.03.2010 - 4 L 200/09 - OVG Berlin-Brandenburg, B. v. 14.03.2011 - 9 S 95.10 - BayVGH, B. v. 03.01.2012 - 20 ZB 11.1112 - alle juris).
  • VG Magdeburg, 25.03.2021 - 9 A 273/20

    Grundgebühren für die dezentrale Abwasserentsorgung (2018)

    Es entspricht zudem in der Regel nicht einer sachgerechten Handhabung der gerichtlichen Kontrolle, die Abgabenkalkulation oder Nachberechnung "ungefragt" einer Detailprüfung zu unterziehen (OVG LSA, B.v. 02.03.2010 - 4 L 200/09 -, juris).Eine unsubstantiierte Rüge einzelner Positionen oder sogar eine pauschale Infragestellung sämtlicher Positionen zwingt die Behörde grundsätzlich nicht zu weitergehenden Ausführungen bzw. das Gericht zu entsprechenden Aufklärungsmaßnahmen (vgl. OVG LSA, B. v. 25.07.2011, a.a.O.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 25.07.2011 - 4 L 182/10

    Zusammenfassung von mehreren Kläranlagen; öffentliche Einrichtung;

    Insoweit hat das Verwaltungsgericht einen zutreffenden Maßstab an die Mitwirkungspflichten des Klägers angelegt (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 2. März 2010 - 4 L 200/09 - vgl. dazu auch VGH Bayern, Beschl. v. 9. August 2010 - 20 ZB 10.1341 - OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 23. November 2006 - 9 A 1029/04 - VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 10. Februar 2011 - 2 S 2251/10 -, jeweils zit. nach JURIS).
  • VG Schwerin, 23.04.2014 - 4 A 218/12

    Klage gegen Bescheid über Straßenausbaubeiträge

    Gerade auch im Abgabenrecht ist trotz Geltung des Amtsermittlungsgrundsatzes nach § 86 Abs. 1 Satz 1 VwGO keine "ungefragte" Fehlersuche angebracht (vgl. BVerwG, Urt. v. 17. April 2002 - 9 CN 1/01 -, BVerwGE 116, 188-197 = juris, Rn. 43 f.; Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschl. v. 31. Januar 2013 - 5 C 1850/10.N -, juris, Rn. 28; Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 21. November 2012 - OVG 9 B 13.12 -, juris, Rn. 19; Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Urt. v. 4. Juli 2012 - 5 C 34/09 -, juris, Rn. 157; Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 18. Mai 2011 - OVG 9 N 62.09, OVG 9 N 63.09 -, juris, Rn. 6; Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschlüsse v. 2. März 2010 - 4 L 199/09 und 4 L 200/09 -, jeweils juris, Rn. 6; Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Urt. v. 8. April 2009 - 5 D 32/07 -, juris, Rn. 91), jedenfalls, wenn Bedenken vom Kläger nicht erhoben worden sind (so Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 25. Oktober 2012 - 9 A 2054/07 -, juris, Rn. 72, Beschlüsse v. 4. Mai 2012 - 9 A 2065/10 und 9 A 2071/10 -, juris, Rn. 28 bzw. 29 des jeweiligen Beschlusses) bzw. nicht ansatzweise substantiiert werden oder solche Fehler nicht offenkundig sind bzw. auf der Hand liegen.
  • VG Magdeburg, 11.07.2013 - 9 A 103/11

    Gebührenrecht: Benutzungsgebühren

    Im Rahmen der vom Kläger geäußerten substantiierten Einwendungen (zu diesem Erfordernis OVG LSA, B. v. 02.03.2010, 4 L 200/09) obliegt es dem Beklagten, die Kalkulation mit den ihr zugrunde liegenden Tatsachen zu untersetzen und ggf. die bei der Ermittlung des Aufwandes gewählten Methoden (Abschreibungssätze, Verteilungsschlüssel etc.) zu erläutern.
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